Gutachten sind die Analyse und/oder die Zusammenfassung der Ergebnisse einer neutralen Beurteilung des vorliegenden Sachverhaltes. Gutachten können aus den verschiedensten Gründen notwendig werden. Sie sind hilfreich bei der Beurteilung einer Situation oder liefern eine Entscheidungsgrundlage für Dritte (z.B. Versicherung oder vor Gericht).
Nachstehend finden Sie Details zu einer Auswahl von Gutachtenarten:
Eine Reparatur ist schnell und einfach in Auftrag gegeben. Aber was passiert, wenn der Reparaturumfang oder der -Grund nachträglich in Frage gestellt werden? Im Haftpflichtfall ist das Recht zur Feststellung der Schadenshöhe durch einen Sachverständigen Ihres Vertrauens eindeutig geregelt. Immer wenn die Schadenshöhe oberhalb der Bagatellschadensgrenze liegt, welche die KFZ-Innung in Ihrer Broschüre "Unverschuldeter Unfall" mit ca. 500-750 Euro definiert, kann ein Schadensgutachten erstellt werden.
Selbst unterhalb der Bagatellschadensgrenze kann ein Schadensgutachten gerechtfertigt sein, wenn die Werthaltigkeit Ihres Fahrzeuges eine Reparatur in Frage stellt. Wird das Sachverständigenbüro in einem Haftpflichtfall von Ihnen beauftragt, wird der aktuellen Rechtssprechung des Schadensrechtes Rechnung getragen.
Und sollte sich am Fahrzeug bei der Beurteilung des Schadens eine neue Situation ergeben, werden wir Sie hiervon informieren und zusammen mit Ihnen oder Ihrem Rechtsbeistand eine Vorgehensweise empfehlen.
Die Notwendigkeit für Lackgutachten ergeben sich entweder aus Veränderungen der Lackoberfläche, vollständig oder partiell und/oder nach besonderen Ereignissen, oder z.B. bei Zweifeln an der Unfallfreiheit eines Fahrzeuges oder bei vermeintlichen Qualitätsmängeln einer Lackierung aufgrund einer Reparatur oder auch im Neuzustand.