Neutrale Kostenvoranschläge sind immer dann sinnvoll, wenn Sie einen Schaden zu beziffern haben und ein Gutachten nicht oder noch nicht als gerechtfertigt erscheint. Dieses gilt z. B. für Bagatellschäden. Die Definition, bis wann es sich um einen Bagatellschaden handelt, ergibt sich aus der herrschenden Rechtssprechung.
Die KFZ-Innung Schwaben definiert in Ihrer Broschüre "Unverschuldeter Autounfall" die Bagatellschadensgrenze zwischen 500 und 750 Euro. Es erscheint somit sinnvoll bis 750 Euro einen neutralen Kostenvoranschlag zu erstellen. Genau dieses können wir in diesem Fall für Sie tun. Für Schadenssummen über 750 Euro ergibt sich somit folgerichtig, dass ein Schadensgutachten notwendig sein kann.
Ein Schadensgutachten enthält dann alle weiteren schadensrelevanten Positionen wie Wertminderung oder Reparaturdauer, etc. Besteht die Möglichkeit, dass ein Fahrzeug bereits die Grenze zum wirtschaftlichen Totalschaden innerhalb der Bagatellschadensgrenze erreicht, ist aus Gründen der Wertfeststellung für das Fahrzeug die Erstellung eines Gutachtens zu empfehlen.